Tagesstätte


Eine Tagesstätte ist z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Schule und Hort. In der Krippe werden Kleinkinder zwischen 0 und 2 Jahren je nach Erfüllung des Kinderbetreuungsgesetzes aufgenommen.
Das heißt, dass in vielen Bundesländern verschiedene Bedingungen vorliegen. So besteht teilweise der unbedingte Rechtsanspruch auf eine Kindertagesstätte erst ab 3 Jahren.

Der Kindergarten übernimmt die Beschäftigung und Förderung der Kinder meist ab 3 Jahren. Der Kindergarten ist also der nächste öffentliche Betreuungsplatz nach der Kinderkrippe. Die Schulpflicht besteht grundsätzlich. Dort wird der geplante Lehrstoff vermittelt, während die Kindergärten die Vorbildung zum Elternhaus ergänzend übernehmen können. Der Schulhort verbindet die Betreuung z.B. zusätzlich mit Hausaufgabenhilfe. Kindertagesstätten sind meist in Trägerschaft der Kommunen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbände. So sind daher einzelne Träger wie z.B. AWO, DRK und Caritas und andere vertreten.

Die Betreuung gestaltet sich durch staatlich anerkannte Fachkräfte. Betriebskindergärten sind ebenfalls eine verbreitete Betreuungsmöglichkeit. Alternativ oder ergänzend können auch Tagesmütter engagiert werden, die im eigenen oder im Elternhaus betreuen. Vom Jugendamt zugelassene Tagesmütter, die im eigenen Haushalt mehrere Kinder beaufsichtigen, sind ebenfalls anerkannte Tagesstätten. Hier ist die Betreuung und Förderung individueller und gezielter. Tagesmütter sind auch in der Betreuungszeit flexibler, da sie sich, wie Betriebskindergärten vorteilig an die Arbeitszeiten der Eltern anlehnen.

Auch die ergänzende Tagespflege im Elternhaus ist eine sehr gute Möglichkeit, um die Kinder in der Zeit zwischen der sonstigen Tagesstätte bis zur Heimkehr der Eltern versorgt zu wissen. Die Kosten für die Kinderbetreuung sind in jeder Betreuungsform steuerlich absetzbar. Die Suche erfolgt durch Empfehlung des Jugendamtes und auch frei in Börsen und Angebote.



 


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